SACHVERSTÄNDIGER
Gutachten und Stellungnahmen für Architekten
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Ohne eine prüfbare Honorarschlussrechnung zu stellen, hat der Architekt oder Ingenieur keinen Anspruch auf Honorar; dies ist besonders in der gerichtlichen Auseinandersetzung ärgerlich.
Daher ist eines meiner Hauptaufgabengebiete, eine prüfbare Honorarschlussrechnung zu erarbeiten.
Dies möglicherweise auch in Verbindung mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur Erläuterung der Vorgehensweise.
MEINE EXPERTISE
Beratung für Bauherren
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Ärger mit dem Architekten? Das kommt leider viel zu häufig vor.
Bestehen Sie darauf, dass ihnen ihr Architekt alle Arbeitsergebnisse (Pläne, Berechnungen, Beschreibungen usw.) zeitnah vorlegt.
Insbesondere verpflichten sie ihn zu Kostenklarheit und Kostenwahrheit in der Planungs- und Bauphase hinsichtlich aller Baukosten, Baunebenkosten, anrechenbare Kosten (zur Honorarermittlung), Wert der mitverarbeiteten Bausubstanz (bei Umbauten) sowie einer Kostenprognose auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Objektes.
MEINE EXPERTISE
Beratung für Bauherren
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Ärger mit dem Architekten? Das kommt leider viel zu häufig vor.
Bestehen Sie darauf, dass ihnen ihr Architekt alle Arbeitsergebnisse (Pläne, Berechnungen, Beschreibungen usw.) zeitnah vorlegt.
Insbesondere verpflichten sie ihn zu Kostenklarheit und Kostenwahrheit in der Planungs- und Bauphase hinsichtlich aller Baukosten, Baunebenkosten, anrechenbare Kosten (zur Honorarermittlung), Wert der mitverarbeiteten Bausubstanz (bei Umbauten) sowie einer Kostenprognose auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Objektes.
SPEZIALGEBIET
Urheberrecht
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Für nicht jede Planung und auch für nicht jedes realisierte Projekt trifft der Begriff „Werk der Baukunst“ zu und unterliegt damit dem Urheberrecht.
Insbesondere bei baulichen/gestalterischen Änderungen muss sachverständigenseits zunächst festgestellt werden, ob das Werk überhaupt schützenswürdig ist und im zweiten Schritt die Frage, ob eine „Entstellung“ gegeben ist.
In diesem Bereich bin ich insbesondere für Architekten und Gerichte beratend und gutachterlich tätig.
SPEZIALGEBIET
Denkmalpflege
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Bei baulichen Änderungen von denkmalgeschützen Objekten berate und plane ich in allen Fragen hinsichtlich
Bestandserkundung und Aufmaß
Denkmalpflegerische Konzepte
Abstimmung mit der Denkmalpflege
Formulierung von Förderanträgen
SPEZIALGEBIET
Denkmalpflege
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Bei baulichen Änderungen von denkmalgeschützen Objekten berate und plane ich in allen Fragen hinsichtlich
Bestandserkundung und Aufmaß
Denkmalpflegerische onzepte
Abstimmung mit der Denkmalpflege
Formulierung von Förderanträgen
WEITERE LEISTUNGEN
Bereich Planen & Bauen
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- baubegleitende Qualitätskontrolle
- Baukosten
- Bauschäden
- Streitbeilegung
KONTAKT
Manfred v. Bentheim
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Büro NRW: Sankt-Hubertus-Ring 2, 40589 Düsseldorf
Büro Hessen: Scheidertalstrasse 202, 65232 Taunusstein
Tischtelefon: 06128.8594530
Wischtelefon: 0157.80373663
E-Mail: info[at]hoai-beratung.de
KONTAKT
Manfred v. Bentheim
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Büro NRW: Sankt-Hubertus-Ring 2, 40589 Düsseldorf
Büro Hessen: Scheidertalstrasse 202, 65232 Taunusstein
Tischtelefon: 06128.8594530
Wischtelefon: 0157.80373663
E-Mail: info[at]hoai-beratung.de